Easy Traffic - 2016 Dezember

                                         Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Wildwechsel

Häufig geschehen auf unseren Straßen Verkehrsunfälle, die sich durch das Zusammentreffen von Fahrzeugen mit Wildtieren (Rehe, Wildschweine etc.) ereignen. So kam es im Jahr 2015 auf den Straßen des Landkreises Schwandorf insgesamt zu 1828 Wildunfällen (= ca. 38 % aller Verkehrsunfälle). Dabei wurden 5 Verkehrsteilnehmer schwer- und 15 Verkehrsteilnehmer leicht verletzt. Im laufenden Jahr 2016 (Januar bis November) ereigneten sich bereits wieder 1604 Wildunfälle. Rund 93 % aller Wildunfälle ereignen sich Außerorts. 1179 (= 73,5 %), die dem Reh bzw. Rotwild zuzurechnen sind, waren an den Unfällen beteiligt. Schwarzwild war mit 82 Tieren (5,1 %), sowie Kaninchen, Fuchs, Dachs und anderes Wild mit 321 Tieren (20 %) beteiligt. Schließlich ereigneten sich noch mit 22 Vögeln (1,4 %) Wildunfälle.

Straßen zerschneiden die natürlichen Lebensräume (Reviere) der Tiere. Dies führt dazu, dass es dadurch zu häufigen Querungen der Straßen durch die Tiere kommt. An einigen Straßen (z.B. Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) wurden deshalb Wildschutzzäune angebracht. Dies ist aber nicht überall möglich, obwohl es auf anderen Straßen ebenfalls zu Wildwechseln kommt. Die einzige Möglichkeit im Sinn der Straßenverkehrsordnung auf die erhöhte Anzahl von Wildunfällen innerhalb bestimmter Strecken hinzuweisen ist die Aufstellung der Verkehrszeichen 142.

 

Zeichen 142 ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht an schlecht erkennbaren Stellen mit schnellem Verkehr ohne Wildschutzzäune und einer gesteigerten Gefahr von Wildunfällen, insbesondere bei deren Häufungen aufzustellen. Für den Verkehrsteilnehmer hat dies zur Folge, dass er innerhalb dieser Streckenbereiche seine Aufmerksamkeit noch zusätzlich erhöhen muss. So wird von ihm verlangt, dass er auf die auftretenden Gefahrenlagen angepasst reagiert, insbesondere die gefahrene Geschwindigkeit verringert, Überholmanöver vermeidet und die Fahrbahnränder verstärkt beobachtet.

Aber die Gefahr von Wildunfällen ist generell nicht eingrenzbar. Vielmehr müssen die Verkehrsteilnehmer letztlich überall damit rechnen, dass Wildtiere die Straßen kreuzen.

Übrigens ist es statistisch gesehen, vollkommen egal, in welcher Jahreszeit man unterwegs ist. Die Schwankungen bei den Fallzahlen sind hier insofern vernachlässigbar, als dass ein Trend kaum zu erkennen ist. Hingegen ist die Wahrscheinlichkeit, an einem Wildunfall beteiligt zu sein, in der dunklen Tageszeit höher.

Bei Kleintieren (Hasen, Fuchs, Fasan etc.), hat der Bundesgerichtshof bei einem Urteil aus dem Jahr 2008 festgelegt, dass Ausweichreaktionen nicht zu Gefährdung Anderer führen dürfen.

Was aber tun, wenn es zu seinem Wildunfall kam:

1. Um zivilrechtlichen Schadensausgleich zu erwirken, ist es notwendig, bei der Kfz-Versicherung eine Wildunfallbescheinigung vorzulegen, die bei der Polizei (gegen Gebühr) erhältlich ist.

2. Ferner ist es erforderlich, dass der zuständige Jagdpächter verständigt wird, wenn das Wild getötet wurde oder es sich gar auf der Fahrbahn befindet (Verständigung durch die Polizei).

3. Wildtiere sind unbedingt an der Unfallstelle zu belassen.