Easy Traffic - 2016 Januar

                                        Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Rotlichtverstöße an Lichtzeichenanlagen

Verschiedene Kreuzungen sind mit einer Lichtzeichenanlage (Ampel) geregelt, vor allem dort, wo es die Verkehrsbedeutung notwendig macht und andere Verkehrsregelungen (z.B. durch Verkehrszeichen, Kreisverkehr oder "Rechts vor Links") nicht möglich oder sinnvoll wären.

Zeigt die Ampel Rot, so bedeutet dies ein striktes Halt vor der Kreuzung, im Regelfall vor der Haltlinie, da sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung dieser Verkehrsregel verlassen müssen, wenn sie im Vertrauen auf ihr eigenes Signal Grün die Fahrbahn befahren oder als Fußgänger die Fahrbahn queren. Aufgrund dieses Vertrauensgrundsatzes sind die Folgen für die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer die Grün haben teilweise erheblich (Schwerverletzte und Tote bei Fußgängern oder erhebliche Verletzungen und hoher Sachschaden bei Fahrzeugführern), so dass die Straßenverkehrsordnung einen "Rotlichverstoß" dementsprechend gravierend einordnet und hohe Bußgelder bei solchen Verstößen nach sich zieht.

Ein Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn man bei Rot in den geschützten Kreuzungs- oder Einmündungsbereich eingefahren ist. Ein Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld von 90.-€ und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährdet (200.-€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) oder es kommt gar zu einem Unfall (240.-€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot), erhöhen sich die Regelsätze des Bußgeldkataloges. Auch Radfahrer können diesen Verkehrsverstoß begehen, die dann laut Bußgeldkatalog zwischen 60.-€ und 120.-€ zahlen müssen (inkl. 1 bzw. 2 Punkte in Flensburg).

Darüber hinaus kennt die StVO noch den sog. qualifizierten Rotlichtverstoß, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer bei Rot in die Kreuzung einfährt, dass länger als 1 Sekunde vor dem Einfahren in den Kreuzungsbereich bereits signalisiert wurde. Der Bußgeldkatalog sieht hier die Regelsätze 200.-€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (Grundtatbestand), bei einer Gefährdung (320.-€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) und bei einem Unfall (360.-€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) vor.

Wer bei Grün die Haltlinie überquert, aber wegen einer Verkehrsstockung nicht in den Kreuzungsbereich einfahren kann, muss vor der Kreuzung warten, wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot umspringt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß.