Easy Traffic - Januar 2019

   Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Der Tote Winkel

Treffen zu Fuß Gehende oder Radfahrende mit Lastkraftwagen oder Bussen zusammen, haben sie häufig das Nachsehen. Ein wesentliches Problem hierbei ist der sogenannte "Tote Winkel". Dieser entsteht, weil der Lkw-Fahrer nach hinten in aller Regel nur mit seinen Außenspiegeln "sehen" kann. Trotz zweier solcher Außenspiegel an jeder Seite gibt es aber bestimmte Flächen vor allem neben dem Lkw, die für den Lkw-Fahrer einfach nicht einsehbar sein können. Deshalb verschwinden oftmals zu Fuß Gehende und Radfahrende, wenn sie sich neben dem Lkw aufhalten oder so an ihm vorbeifahren wollen. 

 

Biegt dann der Lkw ab und ein Radfahrender befindet sich seitlich neben dem Lkw, werden häufig diese Radfahrenden vom Lkw angefahren. Im schlimmsten Fall geraten die Radfahrenden unter den Lkw, was auch bereits zu tödlichen Verletzungen führt.

 

Aber auch vor dem Lkw befindet sich der Tote Winkel. Dabei steht es außer Frage, dass die Fahrzeugtechnik immer weiter voranschreitet und die Lkw-Fahrer den Toten Winkel kennen.

Letztendlich muss es aber auch Ziel der Verkehrsaufklärung sein, den zu Fuß Gehenden und den Radfahrenden die Möglichkeit zu geben, konkret den Toten Winkel aus Sicht eines Lkw-Fahrers einmal zu erleben, damit er dann sein Verhalten als Radfahrer anpassen kann.

Noch einige wichtige Tipps für Fußgänger und Radfahrer:

* Nicht zu dicht mit dem Fahrrad auf Lkw oder Busse auffahren (Abstand halten),

* Nach Möglichkeit Blickkontakt zum Lkw- oder Busfahrer aufnehmen (sieht man selbst den Fahrer, kann dieser einen auch sehen),

* Rechtzeitig und deutlich Handzeichen geben,

* Für Radfahrende gilt zudem, wenn notwendig erscheint, vom Rad steigen und unter Umständen sogar die Fahrbahn in Richtung Gehweg verlassen und warten.