Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Richtiges Verhalten im Kreisverkehr
In den letzten Jahren werden zur Verkehrslenkung und zur Erhaltung der Verkehrsleichtigkeit sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verstärkt Kreisverkehrsplätze angelegt.
Kreisverkehrsplätze sind unter Berücksichtigung verschiedener Grundsätze (z.B. Verkehrsbelastung, Durchmesser des Kreisverkehrsplatzes, Topographische Gesichtspunkte des vorhandenen Geländes usw.) ein geeignetes Mittel zur Verkehrsführung an Verkehrsknotenpunkten (Kreuzungen).
Neben der Ausgestaltung der Kreisverkehrsplätze mit Verkehrszeichen, Markierungen usw. ist aber die Sicherheit in und um den Kreisverkehrsplatz tatsächlich nur gewährleistet, wenn sich auch der einzelne Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln hält.
§ 8, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten rund um den Kreisverkehrsplatz.
Wenn an den Einfahrtsästen in den Kreisverkehrsplatz unter dem bekannten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren", das Zeichen 215 "Kreisverkehr" angebracht ist, so haben die Verkehrsteilnehmer, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, die Vorfahrt vor den einfahrenden Verkehrsteilnehmern.
Verkehrszeichenkombination Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" mit Zeichen 215 "Kreisverkehr"
Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz darf der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht benutzt werden, da der einfahrende Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Fahrtrichtung nach Rechts zwingend beachten muss.
Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehrsplatz ist der Verkehrsteilnehmer verpflichtet, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Er informiert dadurch sowohl den folgenden Verkehr als auch den einbiegenden Verkehrsteilnehmer über seine Absicht, den Kreisverkehrsplatz verlassen zu wollen.