Februar

Easy Traffic - Februar 2015

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Alkohol im Straßenverkehr / Restalkohol

Im Bereich der Polizeiinspektion Schwandorf ereigneten sich im zurückliegenden Jahr 2014 insgesamt 19 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurück zu führen waren. Dabei wurden 5 Personen schwer- und 7 Personen zum Teil schwer verletzt. Damit rangiert Alkohol auf Platz 6 der häufigsten Unfallursachen in Schwandorf.

Dem gegenüber stehen 74 folgenlose Trunkenheitsfahrten, die von der Polizei in Schwandorf bearbeitet wurden und zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder zu Fahrverboten führten.

Alkohol am Steuer wird häufig unterschätzt und verharmlost. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich im Klaren sein, dass es bei einem Verkehrsunfall bereits bei einem Alkoholwert von 0,3 Promille zum Fahrerlaubnisentzug, zu 3 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und zu einer Geldstrafe kommen kann.

Auch bei einer folgenlose Trunkenheitsfahrt gibt es empfindliche Strafen. Ab 0,5 Promille hat man bereits eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Neben mindestens 1 Monat Fahrverbot, schlägt die Trunkenheitsfahrt mit 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und mindestens 500 .- Euro Geldbuße zu Buche.

Bei 1,1 Promille und mehr wird die Fahrerlaubnis entzogen, 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe sind dann die weiteren Folgen. Hierbei begeht man ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (§ 316 oder § 315 b StGB). Bei einem Wert von 1,6 Promille und mehr, sowie bei Wiederholungstätern steht schließlich regelmäßig noch die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, bevor man überhaupt noch die Gelegenheit erhält, eine Fahrerlaubnis ausgestellt zu bekommen.

Auch Radfahrer sind gefährdet, ihren Führerschein zu verlieren. Die Rechtsprechung hat einen Grenzwert von 1,6 Promille festgelegt, wonach ein Radfahrer absolut verkehrsuntüchtig ist und bei einer Verkehrskontrolle auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen muss.

Vorsicht auch vor dem Restalkohol. Dieser ist heimtückisch, sollte man doch wissen, dass der Körper in einer Stunde nur ca. 0,1 Promille abbauen kann. Der Abbau des Alkohols beginnt jedoch erst ca. eine Stunde nach Trinkende. An einem Beispiel soll dies kurz veranschaulicht werden:

Um 02:00 Uhr nachts ist eine Alkoholkonzentration von 1,6 Promille im Körper. Nach fünf Stunden, also um 07:00 Uhr morgens sind immer noch ca. 1,1 Promille Restalkohol im Körper. Fährt man nun mit dem Auto, so begeht man eine Trunkenheitsfahrt. Also, Vorsicht: Wer früh raus muss und auf das Auto angewiesen ist, sollte dementsprechend für mit dem Alkoholkonsum am vorangegangenen Abend aufhören.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Die Polizei wird in den kommenden Faschingswochen die Alkoholkontrollen noch einmal verschärfen.