Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Ist jeder Verkehrsteilnehmer auch tatsächlich geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen?
In der Presse kann man immer wieder mal nachlesen, wie menschliche Fehler, die auf Eignungs- oder Befähigungsmängel der Kraftfahrzeugführer zurückzuführen sind, die Zahl der Verkehrsunfälle ansteigen lässt. Besonders im Fokus dabei sind die älteren Verkehrsteilnehmer. Aber die Polizei hat gegenüber den Fahrerlaubnisbehörden eine Meldepflicht (§ 2 XII StVG), die unterschiedliche Personengruppen betreffen können.
Vor allem im Bereich der Verkehrsunfallaufnahme (Feststellung körperlicher oder geistiger Mängel, Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme etc.) lassen grundsätzlich die Überprüfung der Kraftfahreignung zu.
Auch außerhalb der Straßenverkehrsteilnahme können Alkohol- und Drogenmissbrauch dazu führen, dass eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde notwendig ist, wenn der von der Maßnahme Betroffene beispielsweise als Lkw-Fahrer tätig ist. Ebenso sind Erkenntnisse über den Drogenhandel diesbezüglich beachtenswert.
Personen, die gefährdet sind, Suizid zu begehen, sind ebenfalls von dieser Meldepflicht betroffen. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen sich diese Personen im Straßenverkehr versuchen, das Leben zu nehmen, ohne auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Darüber hinaus kann Häusliche Gewalt (gegenüber Ehepartner oder Kinder) Rückschlüsse auf eine fehlende Kraftfahreignung geben, ebenso wie die wiederholte Teilnahme an Schlägereien und Bedrohungen, sowie sog. "aggressive Falschparker" (Verkehrsteilnehmer, die absichtlich die Verkehrsregeln nicht einhalten und beim Einschreiten durch Verkehrsdienste entsprechend aggressiv Pöpeln etc.).
Auch Personen, die sich mit der Polizei nach einer entsprechenden Straftat eine Verfolgungsjagd auf öffentlichen Straßen liefern, um sich der Festnahme zu entziehen, müssen mit einer entsprechenden Meldung rechnen, ebenso wie der demenzerkrankte Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei übermittelt also nach Abschluss der Ermittlungen die Daten an die zuständige Behörde. Diese bewertet zunächst die Mitteilung der Polizei und lädt den Betroffenen zu einem Gespräch ein. Sollten sich Zweifel an der Eignung bestätigen oder erhärten, wird die Beibringung eines Gutachtens zur Fahreignung angeordnet, dass bei entsprechenden negativen Ausgang (fehlende oder bedingte Eignung/Befähigung nachgewiesen) für den Betroffenen den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht oder, in minder schweren Fällen die Auferlegung von Auflagen und Beschränkungen durch die Behörde erfolgt.