Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Bildung einer Rettungsgasse
Vor allem durch Verkehrsunfälle kommt es täglich auf unseren Straßen zu Verkehrsstauungen oder -stockungen. Die zur Hilfe bzw. Rettung notwendigen Einsatzkräfte, wie Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei werden häufig dadurch behindert, dass die zur Anfahrt an die Schadensstelle erforderliche Bildung der sogenannten Rettungsgasse unterbleibt. Eine rasche Heranführung von Hilfs- und Rettungsdiensten ist jedoch oftmals zum Schutz für Leib und Leben erforderlich und liegt schließlich im Eigeninteresse eines jeden Verkehrsteilnehmers, kann doch Jedermann in die Lage kommen, Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Bei Straßen mit jeweils einen Fahrstreifen in jede Richtung ist es notwendig, dass die Verkehrsteilnehmer bei herannahenden Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste) eine Gasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei haben sie sich mit ihren Fahrzeugen in Fahrtrichtung jeweils möglichst weit rechts zu positionieren. Meist ist es notwendig, anzuhalten. Im Einzelfall reicht es aus, die Gasse "anzubieten", also die Geschwindigkeit zu reduzieren und möglichst weit rechts außen zu fahren.
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung, müssen Fahrzeuge die Rettungsgasse zur Durchfahrt von Einsatzkräften zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine Rettungsgasse bilden.
Da diese Regelung nur unzureichend beachtet wird, werden Verstöße dagegen als grob nachlässige und beharrliche Pflichtverletzung angesehen und werden mit Bußgeldern zwischen 200,- und 320,- €, sowie bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Zudem fallen zwei Punkte für das Konto beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg an.
VIDEO DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM ZUR BILDUNG EINER RETTUNGSGASSE