September

Easy Traffic - 2017 September

     Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Schulbeginn in Bayern

Nach den Sommerferien beginnt in Bayern am Dienstag, den 12.09.2017, das neue Schuljahr. Dann sind auch wieder die "Erstklässler" auf den Straßen in Richtung Schule unterwegs. Um sich wieder an den verstärkten Verkehrsstrom zu gewöhnen, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer durch die Einhaltung von Verkehrsregeln richtig und rücksichtsvoll verhalten.

Deshalb ist Folgendes zu beachten:

1. Fährt vor Ihnen ein Linien- oder Schulbus und dieser schaltet während der Fahrt das Warnblinklicht ein, darf der Bus nicht mehr überholt werden (=absolutes Überholverbot). Hält der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der einer Haltestelle an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, darf nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) am Bus vorbei gefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr, sofern die Fahrspur für den Gegenverkehr nicht baulich (Mittelinsel oder ähnliches) abgetrennt ist. Fahrgäste dürfen zu keiner Zeit gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen andere Verkehrsteilnehmer anhalten. Mit dieser Verkehrsregelung, die sowohl innerorts als auch außerorts gilt, sollen die Fahrgäste besser geschützt werden.

2. Gehen die Schüler zu Fuß zur Schule, so sind vorhandene Gehwege zu benutzen. Bei der Wahl des Schulweges soll vor allem auf sichere Überquerungseinrichtungen, wie Fußgängerampeln, Schülerlotsenübergänge oder auch Fußgängerüberwege nicht verzichtet werden. Für "Erstklässler" wird den Eltern empfohlen, den Schulweg im Vorfeld der Einschulung mit dem Kind zu üben. Auffällige oder retroreflektierende Kleidung ist unbedingt erforderlich, um die Kinder für andere Verkehrsteilnehmer sichtbarer erscheinen zu lassen.

3. Fahren die Schüler mit dem Fahrrad in die Schule, sind vorhandene Radwege zu benutzen. Auch für sie gilt, gegebenenfalls die sicheren Überquerungseinrichtungen zu benutzen. Kinder bis einschließlich dem 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren. Alle anderen Schüler müssen die Fahrbahn benutzen, soweit keine Radwege vorhanden sind. Die Verkehrsregeln sind zu beachten, insbesondere ist verboten, Einbahnstraßen in die entgegengesetzte Fahrtrichtung zu befahren, wenn sie nicht ausdrücklich dafür mit Verkehrszeichen freigegeben sind. Es ist darauf zu achten, dass die Schüler einen Schutzhelm zur eigenen Sicherheit tragen. Auch für die Radfahrer ist auffällige oder retroreflektierende Kleidung erforderlich.

4. Werden die Schüler mit dem Pkw zur Schule gefahren, ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Sitze für das jeweilige Alter bzw. Gewicht der Kinder benutzt werden. Die Schüler müssen auf der Gehwegseite aus- und einsteigen. Die Pkw-Fahrer müssen darauf achten, dass bei der An- und Abfahrt andere Kinder durch ihr Fahrverhalten (Geschwindigkeit, Seitenabstand, etc.) nicht behindert oder gar gefährdet werden. Dies gilt sinngemäß auch für parkende Pkw (verbotswidriges Parken im Haltverbot, an Bushaltstellen oder an unübersichtlichen Stellen etc.).

Weiter Tipps zum Schulweg auf unserer Homepage unter Tipps & Tricks - Der sichere Schulweg.