Oktober

Easy Traffic - Oktober 2014

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

Thema: Sehen und gesehen werden – Die Beleuchtung

Die Beleuchtung eines  Kraftfahrzeugs ist in einer Vielzahl von Verkehrssituationen ausschlaggebend für die Steigerung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr. Man denke dabei an Dämmerung und Dunkelheit, sowie witterungsbedingte Einflüsse wie Regen, Nebel oder Schneefall und nicht zuletzt an Durchfahrten von Straßentunneln, Unterführungen oder Brücken.

§ 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen. Darin ist vorgeschrieben, dass während der Dämmerung (zur Abend- und Morgenzeit nach Auffassung eines durchschnittlich erfahrenen, verantwortungsbewussten Kraftfahrers Beleuchtung zum eigenen sehen nicht erforderlich, aber um gesehen zu werden), bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden sind. Sie dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Krafträder müssen auch am Tage immer mit Abblendlicht fahren.

Behindert Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht erheblich, so müssen alle Kfz mit Abblendlicht fahren. Nur in solchen Fällen ist die Benutzung von Nebelscheinwerfern zulässig.

Mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) allein darf nicht gefahren werden.

Mit Fernlicht darf nicht gefahren werden, wenn der entgegenkommende oder vorausfahrende Verkehrsteilnehmer geblendet und dadurch gefährdet wird. Ebenso ist das Fernlicht nicht zu benutzen, wenn eine Straße benutzt wird, die mit durchgehender, ausreichender eigener Beleuchtung ausgestattet ist.

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter gesunken ist.

Suchscheinwerfer dürfen zur Beleuchtung der Fahrbahn gar nicht benutzt werden.

Im Oktober eines jeden Jahres wird die sog. Internationale Beleuchtungsaktion in Trägerschaft der Deutschen Verkehrswacht und des Kraftfahrzeugsgewerbes, im Jahr 2014 bereits zum achtundfünfzigsten Male, durchgeführt, um vor Einbruch der nassen und kalten Jahreszeit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, unter anderem auch die Beleuchtungseinrichtungen zu prüfen ggf. die notwendigen Reparaturen daran zu veranlassen.

Auch die Polizei wird in diesem Zeitraum verstärkt Kontrollen der Beleuchtungseinrichtungen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen