Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Paul-von-Denis-Straße
Seit dem Anschluss der Paul-von-Denis-Straße an die Adenauerbrücke ist es mit Z. 209-30 verboten, vom Wendelin-Platz kommend links in die Paul-von-Denis-Straße abzubiegen. Diese Regelung ist notwendig, weil aufgrund der beengten Brückenlage eine Aufweitung mit einer zusätzlichen anzubringenden Linksabbiegespur baulich nicht möglich war und weil die Verkehrsdichte in beiden Fahrrichtungen der Bundesstraße 15 ein direktes Abbiegen oft nicht zulässt und darauf resultierend der Rückstau hinter den abbiegenden Fahrzeugen neben auftretenden Verkehrsstörungen durch wartende Fahrzeuge auch die Gefahr von Unfällen, z.B. durch Auffahren auf stehendes Fahrzeug, sowie Missachtung des Vorranges von entgegenkommenden Fahrzeugen, hervorruft.
Verkehrsteilnehmer gelangen vom Wendelin-Platz kommend in die Paul-von-Denis-Straße, indem sie rechts vorbei an der Adenauerbrücke die sog. Westrampe befahren, an der Einmündung zur Steinberger Straße nach links und dann an der neuen Ampelanlage vor der Regensburger Unterführung ebenfalls nach links abbiegen. Der hierfür notwendige Umweg wird von der Verkehrssicherheit der zu befahrenden Strecke ausgeglichen.
Sanktioniert ist ein Verstoß gegen Z. 209-30 in der Straßenverkehrsordnung. Wenn man der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, hier geradeaus, nicht folgt, sondern nach links abbiegt, muss man mit einer Verwarnung von 10,- € rechnen. Wer schließlich durch das Linksabbiegen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wird mit 15,- € verwarnt, wohingegen bei einem Verkehrsunfall 25.- € zu Buche schlagen.