September

Easy Traffic - 2016 September

                                            Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Halten an der Haltelinie

Zeichen 294 - Haltelinie ordnet an, dass ein Fahrzeug hier halten muss. Eine Haltelinie wird in aller Regel dann markiert, wenn durch Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren - oder besser bekannt als STOP-Zeichen), bei Lichtzeichenanlagen (Ampeln) oder Schranken (Bahnübergängen) es geboten ist, genau dort anzuhalten, wo sich die Haltelinie befindet. Der Fahrzeugführer hat hier somit keine Wahlmöglichkeit.

 

Doch was ist zu tun, wenn die Haltelinie dort angebracht ist, wo noch keine Sicht, z.B. an einer Kreuzung gegeben ist. Hier besteht die Straßenverkehrsordnung darauf, dass auf jeden Fall das Haltgebot durch Zeichen 294 eingehalten wird. Jedoch wird der Fahrzeugführer einen Satz weiter zusätzlich verpflichtet, an der sog. Sichtlinie zu halten, wenn dies erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit ist nicht abschließend definiert. Sie verlangt vom Fahrzeugführer eine selbstständige Entscheidung im jeweiligen Einzelfall. Kommt es zum Beispiel dann zu einem Verkehrsunfall, weil der Fahrzeugführer nicht zusätzlich an der Sichtlinie angehalten hat, so trifft ihn trotzdem die Schuld, auch wenn er an der Haltelinie gehalten hat.