Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Gemeinsamer Geh- und Radweg Wackersdorfer Straße
Das Fahrrad ist ein wichtiges Verkehrsmittel im Stadtgebiet. Radfahrer sind mit den Fußgängern die Verkehrsteilnehmer, die meist über keinerlei Schutz verfügen und deshalb besonders darauf angewiesen sind, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Aber auch sie müssen ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit erbringen, indem die bestehenden Verkehrsregeln durch sie selbst eingehalten werden. Entlang der Wackersdorfer Straße im Bereich zwischen der Einmündungen der Winterbergstraße und der Hoher-Bogen-Straße in Schwandorf verlaufen auf beiden Straßenseiten gemeinsame Geh- und Radwege, die mit Zeichen 240 gekennzeichnet sind. Für die Fußgänger stehen die Geh- und Radwege jeweils in beide Gehrichtungen zur Verfügung. Anders sieht es dagegen bei den Radfahrern aus, die aufgrund der geltenden örtlichen Regelung die gemeinsamen Geh- und Radwege nur jeweils auf der rechten Straßenseite benutzen dürfen. Gegenverkehr bei den Radfahrern ist somit auf dem Radweg ausgeschlossen. Dennoch befahren viele Radfahrer den gemeinsamen Geh- und Radweg auf der linken Straßenseite, obwohl dies ihnen nicht gestattet ist. Das Verbot hat durchaus seinen Grund. Zum Beispiel die Zufahrt zum dort ansässigen Netto-Markt gestaltet sich aus dem Parkplatz für die ausfahrenden Verkehrsteilnehmer schwierig, müssen sie sich doch auf den Straßenverkehr und den Verkehr auf dem Geh- und Radweg konzentrieren. Darüber hinaus erschweren die örtlichen Gegebenheiten, wie das Bergauf-Anfahren aus dem Parkplatz in Richtung Straße und die mangelnde Sichtbeziehung nach rechts in den Geh- und Radweg das Einbiegen in die Wackersdorfer Straße. Benutzen dann Radfahrer verbotswidrig den Geh- und Radweg in die falsche Richtung, also in Richtung Stadtmitte, kam es in der Vergangenheit bereits mehrmals zu Verkehrsunfällen im Einmündungsbereich, bei denen meinst die Radfahrer verletzt wurden. So musste die Polizeiinspektion Schwandorf seit dem Jahr 2010 insgesamt fünf Verkehrsunfälle aufnehmen, bei denen sich die beteiligten Radfahrer allesamt verbotswidrig auf dem linken Radweg, also entgegen der erlaubten Fahrtrichtung bewegten. Bei vier Verkehrsunfällen wollten andere Verkehrsteilnehmer aus dem Parkplatz in die Wackersdorfer Straße nach rechts einbiegen und kamen mit dem von rechts kommenden Radfahrer in Konflikt. Bei einem Verkehrsunfall stürzte ein Radfahrer auf dem Radweg, als ein Verkehrsteilnehmer von der Innenstadt kommend nach rechts in den Parkplatz abbiegen wollte. Fazit: ein schwer-verletzter und vier leicht verletzte Radfahrer.
Dabei sind die Verkehrsregeln eindeutig:
Die Benutzung von vorhandenen Radwegen ist zwingend vorgeschrieben (§ 41 II Nr. 5 StVO), wenn die jeweilige Fahrtrichtung durch die Verkehrszeichen
gekennzeichnet ist. Radwege sind Sonderwege, die der Verkehrsentmischung und der Unfallverhütung dienen. Verläuft rechts kein Radweg, so muss der linke Radweg benutzt werden, wenn dieser für die Gegenrichtung durch Verkehrszeichen freigegeben ist.
Wackersdorfer Straße, Einmündung Netto-Markt
Wenn Radfahrer entgegen der erlaubten Fahrtrichtung den gemeinsamen Geh- und Radweg befahren, überraschen sie oftmals die aus dem Parkplatz ausfahrenden Fahrzeuge.