Januar

Easy Traffic - 2018 Januar

     Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Benutzung elektronischer Geräte - Handy am Steuer

Die Benutzung sog. "elektronischer Geräte" wurde durch die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften neu geregelt. Entsprechend wurde auch der § 23 Abs. I a der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgeändert. Demnach dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, nur benutzt werden, wenn diese nicht in die Hand genommen werden müssen und entweder durch Sprachsteuerung und Vorlesefunktion oder wenn zur Bedienung und Nutzung nur eine kurze Blickwendung zum Gerät erforderlich ist.

Solche Geräte sind unter anderem Handys (Mobiltelefone), Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher, Audiorekorder oder sog. Videobrillen.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn z.B. ein Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (ein fahrzeugseitiges automatisches Abschalten des Motors oder das Ruhen des elektrischen Antriebs gilt hier nicht!), wenn eine atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre betrieben wird.

Die Reform bezog sich aber auch auf die Durchsetzung des Verbotes. Die Bußgelder wurden auf 100 € (Regelsatz) bzw. 150 € (Gefährung) bis 200 € (Sachbeschädigung) erhöht.

In den Fällen einer Gefährdung bzw. Sachbeschädigung, handelt es sich um eine grobe und beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers, dass ein Regel-Fahrverbot (1-3 Monate) nach sich zieht und zudem zwei Punkten in Flensburg führt.

Fahranfänger geraten zudem schärfer ins Visier, als für Fahrerlaubnisinhaber auf Probe ein Verstoß nach § 23 I a StVO künftig ein sog. A-Verstoß ist, der zu Nachschulungsmaßnahmen in den Fahrschulen führt.

Auch die Preise für die Radfahrer steigen. Demnach müssen sie künftig bei entsprechender Missachtung des Verbotes mit einer Verwarnung in Höhe von 55 € rechnen.