Februar

Easy Traffic - 2018 Februar

 Kreisverkehrswacht                                                                                                              Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Überholen

Eine der jährlichen Hauptunfallursachen sind Fehler beim Überholen oder beim überholt werden. Häufig spielen dabei nicht angepasste Geschwindigkeit, zu geringer Mindestabstand oder die Benutzung falscher Straßenteile eine Rolle, wenn es zu Verkehrsunfällen kommt. Dabei ist festzustellen, dass außerorts Fehler beim Überholen oftmals zu erheblichen Verletzungen und Sachschaden führen.

§5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Überholen. Grundsätzlich ist links zu überholen. Ausnahmen gibt es, wenn ein Fahrzeug, dass sich links zum Abbiegen eingeordnet hat, rechts zu überholen ist. Auch beim Überholen von Schienenfahrzeugen (Straßenbahn usw.) gibt es das Rechtsüberholen.

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung und Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen ist grundsätzlich auch dann schon verboten, wenn vom Überholenden aufgrund der gegebenen Verkehrssituation davon ausgegangen werden muss, dass der Gegenverkehr abbremsen muss, um das Überholen zu ermöglichen.

Der Überholvorgang ist abzubrechen, wenn dieser nicht gefahrlos beendet werden kann.

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit (außerorts mindestens 20 km/h) als der zu Überholende fährt. Dabei ist aber auch zu beachten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

Überholen ist generell bei einer unklaren Verkehrslage (schlechte Sichtverhältnisse etc.) und durch Verkehrszeichen (Zeichen 276 und 277) verboten.

Wer zum Überholen ausscheren will, muss eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausschließen können. Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich mit Fahrtrichtungsanzeiger anzukündigen.

Es ist darauf zu achten, dass sowohl ein ausreichender Sicherheitsabstand als auch ein ausreichender Seitenabstand eingehalten wird. Insbesondere beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern ist ein ausreichender Seitenabstand notwendig.

Der Überholende muss sich so bald als möglich wieder nach rechts einordnen, ohne jedoch den Überholten zu behindern oder zu gefährden.

Auch wer überholt wird, hat bestimmte Verkehrsregeln einzuhalten. So darf er zum Beispiel beim Überholvorgang seine gefahrene Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Führer langsamer Fahrzeuge müssen das Überholen an geeigneter Stelle ermöglichen. So ist ihnen zuzumuten, dass sie ihre Geschwindigkeit ermäßigen oder notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Radfahrer und Mofa-Fahrer dürfen die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden (= Fahrzeuge müssen verkehrsbedingt stehen) Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit (höchstens mit 10 km/h) und besonderer Vorsicht rechts überholen, wenn dafür rechts ausreichend Platz (mindestens 1 Meter zwischen wartendem Fahrzeug und Bordstein) zur Verfügung steht.