Oktober

Easy Traffic - 2016 Oktober

                                            Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Verbotswidriges Parken in der Wackersdorfer Straße im Bereich des städtischen Friedhofs

Zeichen 297 - Pfeilmarkierung haben nach der Straßenverkehrsordnung sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehrs Auswirkungen. So müssen Fahrzeugführer der Fahrtrichtung folgen, wenn durch Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen die verschiedenen Fahrspuren getrennt sind. Hat man sich also z.B. in einer Fahrspur eingeordnet, in der der Pfeil nach links abknickt, so hat der Fahrzeugführer der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen.

 

Auf der mit Pfeilen markierten Strecke dürfen Fahrzeugführer mit ihrem fahrbaren Untersatz aber auch weder Halten noch Parken. Eine zusätzliche Beschilderung mit z.B. Zeichen 283 (Absolutes Haltverbot) ist hier nicht notwendig, da sich das Haltverbot alleine über die Markierung ergibt.

So ergibt sich im Bereich der Wackersdorfer Straße um den Städtischen Friedhof ein Halt- und Parkverbot für alle Fahrzeuge, dass mit einem Verwarnungsgeld zwischen 15.- und 35.- € geahndet werden kann.

Auch wenn man den vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radweg zum Halten und Parken mit einbezieht, begeht man eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld zwischen 15.- und 35.- € zu Buche schlägt.