Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Führung der Radfahrer an der Kreuzung Regensburger Unterführung / Lindenstraße / Egelseerstraße
Die im Zuge der Errichtung des Einkaufszentrums am sog. TWF-Gelände geänderten Verkehrsbeziehungen im Bereich der Regensburger Unterführung erfordern eine gewisse Gewöhnung an die neuen Situationen.
Die Kreuzung der Straße Am Graben (Regensburger Unterführung) mit der Lindenstraße bzw. Egelseerstraße wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls umgestaltet und durch verschiedene Maßnahmen optisch zum Teil stark verändert.
Am Augenfälligsten sind die seit längerer Zeit vorhandene Einbahnstraßenregelung in der Regensburger Unterführung in Fahrtrichtung ins Lindenviertel und die Radwegführung durch die Unterführung selbst mitsamt den begleitenden Maßnahmen.
In der Regensburger Unterführung wurde ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Z. 240) angeordnet, der die Befahrung der Unterführung auf dem Radweg für Radfahrer in beide Richtungen erlaubt und zugleich eine Radwegbenutzungspflicht darstellt. Radfahrer müssen also, auch wenn sie in Richtung der Einbahnstraßenregelung die Unterführung befahren wollen, den Radweg benutzen. Die Radfahrer teilen sich hier den Weg mit den Fußgängern, was zur Folge hat, dass die Radfahrer in ihrem allgemeinen Verhalten und vor allem bei der Wahl der Geschwindigkeit auf die Belange der Fußgänger besondere Rücksicht nehmen müssen.
Im Bereich der Kreuzung Am Graben (Regensburger Unterführung) mit der Linden- bzw. Egelseerstraße wird der Radweg nicht weitergeführt, die Radwegbenutzungspflicht herrscht lediglich im unmittelbaren Bereich der Unterführung.