Juli

Easy Traffic - 2016 Juli

                                        Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Verbandskästen in Kraftfahrzeugen

Gemäß § 35 h StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) müssen Kraftfahrzeuge mit Verbandskästen ausgestattet sein. Diese selbst und deren Inhalt müssen gewissen Ansprüchen genügen, die in der sogenannten DIN 13164 geregelt sind.

Übrigens muss man einen älteren Verbandskasten nicht einfach wegwerfen. Wenn sie nach den Anforderungen der DIN 13164 nachgerüstet wurden und somit dem neuesten Stand entsprechen, dürfen sie auch weiterhin im Fahrzeug mitgeführt und verwendet werden.

Folgenden Inhalt müssen die Verbandskästen nach DIN 13164 aufweisen:

 

  • 1 Heftpflaster 5 m x 2,5 cm (DIN 1301)
  • 4 Wundschnellverbände 10 cm x  6 cm (DIN 13019)
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips 2,5 cm x 7,2 cm
  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
  • 1 Verbandspäckchen 6 cm x 8 cm (DIN13151)
  • 1 Verbandspäckchen 10 cm x 12 cm (DIN13151)
  • 2 Verbandspäckchen 8 cm x 10 cm (DIN13151)
  • 1 Verbandstuch 60 cm x 80 cm (DIN13152)
  • 2 Verbandstuch für Brandwunden 40 x 60 cm (DIN13152)
  • 6 Wundkompressen 10 x 10 cm
  • 2 Fixierbinden (DIN61634) 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden (DIN61634) 8 cm x 4 m
  • 2 Dreieckstücher (DIN 13168)
  • 1 Rettungsdecke (Mindestmaß: 210 x 160 cm)
  • 1 Erste-Hilfe-Schere (DIN 58279)
  • 4 Einmal-Handschuhe (DIN EN 455)
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis

Das Mitführen eines Verbandskastens ist absolut notwendig, da man im Umkehrschluss nach § 323c StGB (Strafgesetzbuch - Unterlassene Hilfeleistung) zur Hilfe, z.B. bei einem Straßenverkehrsunfall, gegenüber anderen Personen verpflichtet ist. Ferner begeht man eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn man den Verbandskasten nicht oder nicht mit vollständigen Material mitführt. Haben Sie Zweifel, ob ihr Verbandskasten noch den Erfordernissen entspricht, wenden Sie sich an ihre Apotheke. Dort wird der Verbandskasten überprüft und kann gegebenenfalls ergänzt werden.