Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Abstand halten
Auffahren auf den Vordermann ist üblich, aber kein verkehrssicheres Verhalten. Wer den Sicherheitsabstand unterschreitet, gefährdet sich und Andere. § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, dass zum vorausfahrenden Fahrzeug ein so großer Abstand zu halten ist, dass auch bei einem plötzlichen Bremsen des Vorausfahrenden immer noch gefahrlos hinter diesem Fahrzeug angehalten werden kann.
Ganz einfach zu errechnen ist der Sicherheitsabstand mit der Faustformel " 1/2 Tacho". Dabei ist die eigene gefahrene Geschwindigkeit ausschlaggebend. So ist bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m einzuhalten. Ausnahmen gibt es aber, wenn z.B. überholt wird, darf der Abstand ausnahmsweise unterschritten werden.
Vor allem für Kraftfahrzeug mit entsprechender Länge und Gewicht gibt es noch den Einscherabstand (doppelter Sicherheitsabstand - Überholende können/müssen gefahrlos in eine Fahrzeugschlange einscheren können), sowie den Mindestabstand auf Autobahnen von 50 m für Lastkraftwagen und Kraftomnibussen zu beachten.
Geahndet werden solche Verstöße mit Bußgeldern von 25 € bis 400 € und bis zu 3 Monaten Fahrverbot.