Easy Traffic - 2016 Januar
Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Rotlichtverstöße an Lichtzeichenanlagen
Verschiedene Kreuzungen sind mit einer Lichtzeichenanlage (Ampel) geregelt, vor allem dort, wo es die Verkehrsbedeutung notwendig macht und andere Verkehrsregelungen (z.B. durch Verkehrszeichen, Kreisverkehr oder "Rechts vor Links") nicht möglich oder sinnvoll wären.
Zeigt die Ampel Rot, so bedeutet dies ein striktes Halt vor der Kreuzung, im Regelfall vor der Haltlinie, da sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Einhaltung dieser Verkehrsregel verlassen müssen, wenn sie im Vertrauen auf ihr eigenes Signal Grün die Fahrbahn befahren oder als Fußgänger die Fahrbahn queren. Aufgrund dieses Vertrauensgrundsatzes sind die Folgen für die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer die Grün haben teilweise erheblich (Schwerverletzte und Tote bei Fußgängern oder erhebliche Verletzungen und hoher Sachschaden bei Fahrzeugführern), so dass die Straßenverkehrsordnung einen "Rotlichverstoß" dementsprechend gravierend einordnet und hohe Bußgelder bei solchen Verstößen nach sich zieht.
Ein Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn man bei Rot in den geschützten Kreuzungs- oder Einmündungsbereich eingefahren ist. Ein Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld von 90.-€ und 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährdet (200.-€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) oder es kommt gar zu einem Unfall (240.-€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot), erhöhen sich die Regelsätze des Bußgeldkataloges. Auch Radfahrer können diesen Verkehrsverstoß begehen, die dann laut Bußgeldkatalog zwischen 60.-€ und 120.-€ zahlen müssen (inkl. 1 bzw. 2 Punkte in Flensburg).
Darüber hinaus kennt die StVO noch den sog. qualifizierten Rotlichtverstoß, der vorliegt, wenn ein Verkehrsteilnehmer bei Rot in die Kreuzung einfährt, dass länger als 1 Sekunde vor dem Einfahren in den Kreuzungsbereich bereits signalisiert wurde. Der Bußgeldkatalog sieht hier die Regelsätze 200.-€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot (Grundtatbestand), bei einer Gefährdung (320.-€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) und bei einem Unfall (360.-€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) vor.
Wer bei Grün die Haltlinie überquert, aber wegen einer Verkehrsstockung nicht in den Kreuzungsbereich einfahren kann, muss vor der Kreuzung warten, wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot umspringt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Rotlichtverstoß.
Easy Traffic - 2016 März
Kreisverkehrswacht Polizeiinspektion
Schwandorf e.V. Schwandorf
easy-traffic – so ist`s richtig
Thema: Erst gurten, dann spurten!
Der Sicherheitsgurt als Lebensretter Nr. 1
Nach § 21a Abs. I Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen grundsätzlich während der Fahrt die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt sein. Ausnahmen sind unter anderem für Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk, sowie für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h), wie Rückwärtsfahren bzw. Fahrten auf Parkplätzen vorgesehen.
Für Pkw und Lkw bis 2,8 t sind Dreipunktgurte für die Vordersitze vorgeschrieben. Für die Rücksitze sind Dreipunktgurte empfohlen, Zweipunktgurte müssen allerdings vorhanden sein.
Die Verkehrsunfallstatistik zeigt eindeutig, wie wichtig die Verwendung der Sicherheitsgurte ist. In Bayern kamen im Jahr 2015 insgesamt 619 Menschen bei Verkehrsunfällen auf den Straßen ums Leben. Davon waren 104 Personen (= 16,8 %) nicht oder falsch angegurtet. Die Anzahl der Getöteten und der Schwerverletzten, die nicht angegurtet waren, geht zwar im Jahresvergleich landesweit zurück, doch besteht immer noch Handlungsbedarf.
Auch im Landkreis Schwandorf mussten im Jahr 2015 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben lassen, weil sie nicht angegurtet waren. Von 16 getöteten Verkehrsteilnehmern waren 2 Personen nicht angegurtet. Weil sie den Sicherheitsgurt nicht trugen, wurden darüber hinaus noch 29 Verkehrsteilnehmer leicht und 5 Verkehrsteilnehmer schwerverletzt.
Das Nichtanlegen der Sicherheitsgurte hat neben der erhöhten Verletzungsgefahr bei Verkehrsunfällen auch noch andere Folgen: Geschädigte, die auf den Vorder- oder Rücksitzen die Sicherheitsgurte nicht oder nicht richtig angelegt haben, wird ein Mitverschulden angelastet, auch wenn sie sich im Übrigen völlig korrekt verhalten haben. Ein Teil des eigenen Schadens (bis zu 50 %) muss dann selbst getragen werden, auch wenn die Geschädigten am Verkehrsunfall keine Schuld hatten (Auszug aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes).
WER DEN ERFORDERLICHEN SICHERHEITSGURT NICHT ANLEGT, RISKIERT EINE VERWARNUNG IN HÖHE VON 30,- €