Easy Traffic

Easy Traffic - 2016 Mai

                                        Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Motorrad fahren? - Aber Sicher!

Motorradfahren bleibt beliebt. Das Motorrad ist Transport- sowie Freizeit- und Sportmittel. Naturgemäß steigen die Unfallzahlen nach der Winterjahreszeit, wie auch die Temperaturen an. Im Landkreis Schwandorf mussten so in diesem Jahr bereits neun Biker ihre Leidenschaft zum Motorradfahren mit teils erheblichen Verletzungen bezahlen. Im Jahr 2015 ereigneten sich insgesamt 118 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kradfahrern. Bei diesen Unfällen kamen drei Motorradfahrer ums Leben und 123 Biker wurden teils schwer verletzt. Bei 66 Verkehrsunfällen trugen die Motorradfahrer die Hauptschuld.

Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramm 2020 - "Bayern mobil - sicher ans Ziel" des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr werden regelmäßig Schwerpunktkontrollen zur Steigerung der "Motorradsicherheit" durchgeführt. Dabei werden ganzheitliche Kontrollen (Geschwindigkeit / Alkohol und Drogen / Fahrzeugsicherheit / Schutzhelmtragepflicht usw.) durchgeführt.

Die Motorradfahrer selbst können zu Ihrer eigenen Sicherheit vieles beitragen.

Die Vorbereitung muss stimmen, um wieder die Routine zu erlangen, das Motorrad sicher führen zu können.

Fahrkönnen und körperliche Fitness sind deshalb wichtige Grundvoraussetzungen für die sichere Beherrschung der Motorräder.

Vor allem nach längeren Fahrpausen (z.B. im Winter) müssen die Fähigkeiten wieder neu aktiviert werden.

Grundsätzlich wird deshalb empfohlen, an einem Sicherheitstraining für Motorradfahrer teilzunehmen, um die Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen. Deshalb wenden Sie sich an die Kreisverkehrswacht Schwandorf e.V. ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und erkundigen Sich nach einen Kurs.

Bremsen will gelernt sein: Auch bei optimaler Bremsung (ABS vorhanden oder abgestimmte Betätigung von Vorder- und Hinterradbremse) verlängert sich der Anhalteweg schon bei geringen Geschwindigkeitssteigerungen.

Easy Traffic - Januar 2019

   Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

Schwandorf e.V.                                                                                                                Schwandorf

                                                                                 

easy-traffic – so ist`s richtig

 Thema: Der Tote Winkel

Treffen zu Fuß Gehende oder Radfahrende mit Lastkraftwagen oder Bussen zusammen, haben sie häufig das Nachsehen. Ein wesentliches Problem hierbei ist der sogenannte "Tote Winkel". Dieser entsteht, weil der Lkw-Fahrer nach hinten in aller Regel nur mit seinen Außenspiegeln "sehen" kann. Trotz zweier solcher Außenspiegel an jeder Seite gibt es aber bestimmte Flächen vor allem neben dem Lkw, die für den Lkw-Fahrer einfach nicht einsehbar sein können. Deshalb verschwinden oftmals zu Fuß Gehende und Radfahrende, wenn sie sich neben dem Lkw aufhalten oder so an ihm vorbeifahren wollen. 

 

Biegt dann der Lkw ab und ein Radfahrender befindet sich seitlich neben dem Lkw, werden häufig diese Radfahrenden vom Lkw angefahren. Im schlimmsten Fall geraten die Radfahrenden unter den Lkw, was auch bereits zu tödlichen Verletzungen führt.

 

Aber auch vor dem Lkw befindet sich der Tote Winkel. Dabei steht es außer Frage, dass die Fahrzeugtechnik immer weiter voranschreitet und die Lkw-Fahrer den Toten Winkel kennen.

Letztendlich muss es aber auch Ziel der Verkehrsaufklärung sein, den zu Fuß Gehenden und den Radfahrenden die Möglichkeit zu geben, konkret den Toten Winkel aus Sicht eines Lkw-Fahrers einmal zu erleben, damit er dann sein Verhalten als Radfahrer anpassen kann.

Noch einige wichtige Tipps für Fußgänger und Radfahrer:

* Nicht zu dicht mit dem Fahrrad auf Lkw oder Busse auffahren (Abstand halten),

* Nach Möglichkeit Blickkontakt zum Lkw- oder Busfahrer aufnehmen (sieht man selbst den Fahrer, kann dieser einen auch sehen),

* Rechtzeitig und deutlich Handzeichen geben,

* Für Radfahrende gilt zudem, wenn notwendig erscheint, vom Rad steigen und unter Umständen sogar die Fahrbahn in Richtung Gehweg verlassen und warten.

Easy Traffic - September 2014

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

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easy-traffic – so ist`s richtig

Thema: Kindersicherung in Kraftfahrzeugen

Nach § 21 Abs. I a Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Sicherungspflicht von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, speziell geregelt, weil im Normalfall die regulären Gurte für die Kinder nicht passen. Für sie gelten folgende Regelungen:

Kinder müssen mit besonderen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese besonderen Rückhalteeinrichtungen sind mit einem -Prüfzeichen seit dem 08.04.2008 versehen. Das Prüfzeichen befindet sich meist auf einem orangefarbenen Etikett mit Angabe der Gewichtsklasse und dem Herstellernamen. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Kauf beim Händler nach.

Ausschlaggebend, welcher Kindersitz oder welches Sitzkissen verwendet werden kann, ist das Körpergewicht des zu sichernden Kindes. Die Kindersitze und Sitzkissen sind in fünf Gewichtsklassen eingeteilt. Welche Klasse für Ihr Kind richtig ist, entscheidet ausschließlich das tatsächliche Gewicht.

Klasse:

Körpergewicht:

ungefähre Altersgrenzen:

Sitzart:

0

bis zu 10 kg

etwa bis 9 Monate

meistens gesicherte Babyschale

0+

bis zu 13 kg

etwa bis 1  ½ Jahre

gesicherte Babyschale

I

9 kg – 18 kg

etwa bis 4 ½ Jahre

Hosenträgergurt

II

15 kg – 25 kg

etwa 3 – 7 Jahre

Hosenträgergurt

III

22 kg – 36 kg

etwa 6 – 12 Jahre

Sitzschale mit Dreipunktgurt

Grundsätzlich dürfen ordnungsgemäß gesicherte Kinder sowohl auf den Rücksitzen als auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden (Ausnahme: die verwendete Rückhalteeinrichtung ist vom Hersteller für bestimmte Sitze oder Fahrzeuge eingeschränkt – Diese Information kann man aus der Gebrauchsanweisung erhalten).

Eine weitere Besonderheit ist der Transport von Kindern auf dem Beifahrersitz, wenn der Airbag aktiviert ist. Befindet sich ein Beifahrerairbag im Fahrzeug ist der Halter verpflichtet, einen Warnhinweis (siehe Abbildung) deutlich sichtbar anzubringen. Grundsätzlich ist verboten, nach hinten gerichtete Rückhaltesysteme auf Beifahrersitzen zu verwenden, wenn der Airbag aktiviert ist. Sie bedeuten für die Kinder Lebensgefahr!

Verantwortlich für die Sicherung der Kinder ist der jeweilige Fahrzeugführer. Wenn Kinder ungesichert befördert werden, so wird dies mit einer Geldbuße von bis zu  70,-€ und 1 Punkt geahndet. Bei Unfällen ist eine straf- und zivilrechtliche Haftung möglich.   Ausnahmen auch für gelegentliche Fahrten von Großeltern, Nachbarn oder Sportvereinen gibt es hiervon nicht.

Die beste Sicherung für Ihre Kinder ist aber vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahren, um Verkehrsunfälle zu vermeiden!

Easy Traffic - Oktober 2014

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

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easy-traffic – so ist`s richtig

Thema: Sehen und gesehen werden – Die Beleuchtung

Die Beleuchtung eines  Kraftfahrzeugs ist in einer Vielzahl von Verkehrssituationen ausschlaggebend für die Steigerung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr. Man denke dabei an Dämmerung und Dunkelheit, sowie witterungsbedingte Einflüsse wie Regen, Nebel oder Schneefall und nicht zuletzt an Durchfahrten von Straßentunneln, Unterführungen oder Brücken.

§ 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen. Darin ist vorgeschrieben, dass während der Dämmerung (zur Abend- und Morgenzeit nach Auffassung eines durchschnittlich erfahrenen, verantwortungsbewussten Kraftfahrers Beleuchtung zum eigenen sehen nicht erforderlich, aber um gesehen zu werden), bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu verwenden sind. Sie dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Krafträder müssen auch am Tage immer mit Abblendlicht fahren.

Behindert Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht erheblich, so müssen alle Kfz mit Abblendlicht fahren. Nur in solchen Fällen ist die Benutzung von Nebelscheinwerfern zulässig.

Mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) allein darf nicht gefahren werden.

Mit Fernlicht darf nicht gefahren werden, wenn der entgegenkommende oder vorausfahrende Verkehrsteilnehmer geblendet und dadurch gefährdet wird. Ebenso ist das Fernlicht nicht zu benutzen, wenn eine Straße benutzt wird, die mit durchgehender, ausreichender eigener Beleuchtung ausgestattet ist.

Nebelschlussleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter gesunken ist.

Suchscheinwerfer dürfen zur Beleuchtung der Fahrbahn gar nicht benutzt werden.

Im Oktober eines jeden Jahres wird die sog. Internationale Beleuchtungsaktion in Trägerschaft der Deutschen Verkehrswacht und des Kraftfahrzeugsgewerbes, im Jahr 2014 bereits zum achtundfünfzigsten Male, durchgeführt, um vor Einbruch der nassen und kalten Jahreszeit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, unter anderem auch die Beleuchtungseinrichtungen zu prüfen ggf. die notwendigen Reparaturen daran zu veranlassen.

Auch die Polizei wird in diesem Zeitraum verstärkt Kontrollen der Beleuchtungseinrichtungen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen

 

Easy Traffic - November 2014

Kreisverkehrswacht                                                                                                         Polizeiinspektion

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easy-traffic – so ist`s richtig

Thema: Winterzeit - Unfallzeit

Die Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer. Höchste Zeit, sich Gedanken zu machen, wie man mit feuchten und verschmutzten Fahrbahnen, mit Schnee und Eis im Straßenverkehr in den nächsten Monaten umgeht. Die Unfallgefahr erhöht sich in den kommenden Wochen. Leider passieren auch die schlimmsten Verkehrsunfälle in dieser Zeit.

Deshalb ist es erforderlich, das Fahrverhalten den veränderten Witterungsbedingungen anzupassen.

Bei rutschigen Laub oder Eis, Schneefall oder Nebel – Geschwindigkeit runter.

Geben Sie sich mehr Zeit bei Ihren Autofahrten – Schlechtere Witterungsverhältnisse führen dazu, dass Sie mehr Zeit brauchen, z. B. den Arbeitsweg zu bewältigen – Rechtzeitig losfahren.

Verlängern Sie den Abstand zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer, denn dadurch erhöhen Sie Ihre Chancen, noch rechtzeitig anzuhalten, wenn es erforderlich ist  - Mehr Sicherheitsabstand – mehr Sicherheit.

Vorbereitung ist alles. Jetzt müssen Sie Ihr Fahrzeug umrüsten, um von Witterungsumschwüngen nicht überrascht zu werden. Fahrzeug rechtzeitig winterfest machen.

Ins Auto gehören auf jeden Fall Eiskratzer und Handbesen. Damit sorgen Sie für eine gute Sicht. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob die Scheibenwischerblätter noch ausreichend funktionsfähig sind. Tauschen Sie die Wischerblätter aus, wenn diese bereits beim Reinigen durch die Scheibenwischanlage  die Scheiben verschmieren. Füllen Sie Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage ein.

Überprüfen Sie Ihre Batterie und führen Sie ein Starthilfekabel mit. Schwache Batterien sind bei niedrigen Temperaturen besonders anfällig.

Überprüfen Sie Ihre Reifen. Dabei sollte eine Mindestprofiltiefe von 3 mm vorhanden sein (mit einer 1-Euro-Münze können Sie die Profiltiefe übrigens sehr leicht selbst ermitteln. Der goldene Rand der Münze ist genau 3 mm breit. Ist der Rand nicht mehr zu sehen, wenn die Münze in der  Profilrille steckt, ist die Profiltiefe ausreichend.)